Doktorspiele oder sexueller Übergriff?

von | Apr 3, 2017

 

 

Wenn Kinder ihre sexuelle Neugierde, ihrem Lustprinzip und ihrem Bedürfnis nach körperlicher Nähe folgen, gehört das zu den normalen kindlichen Verhalten.

Anders ist es, wenn gezielt durch Druck, Versprechungen oder körperliche Gewalt sexuelle Handlungen erzwungen werden. In diesem Fall werden die Grenzen übertreten und die Intimsphäre des anderen Kindes missachtet.

Beispiele:

  • Auf der Toilette im Hort veranlasst Leon(11) Svenja (5) dazu sich auszuziehen und fasst ihre Scheide an. Er verspricht ihr, dass sie dann später beim Lego mitspielen darf.
  • Jessica (6) zwingt Manuell (4) den Penis ihres Zwillingsbruders in den Mund zu nehmen.
  • Ein Zweitklässler masturbiert selbstvergessen im Unterricht.
  • In der Wohngruppe zwingt Justin (13) zwei jüngere Mädchen zu Sexspielen. Verständlicherweise sind Eltern und Einrichtungen sehr beunruhigt, wenn die Sorge besteht, dass Kinder sexuell übergriffig geworden sind.

Angst, Unsicherheiten und ein großer Handlungsdruck lasten auf den Eltern und den pädagogischen Fachkräften aus Kitas, Hort, Schule und der offenen Kinder und Jugendarbeit und stellen sich die Frage, mit der Frage wie es nun weitergeht.

KONZEPTION

Unser Konzept richtet sich an Jungen und Mädchen ab dem fünften Lebensjahr. Zunächst wird geprüft, ob es sich bei dem gezeigten Verhalten um einen sexuellen Übergriff handelt und welche Hilfen entsprechend dem Alter und dem Entwicklungsstand des Kindes anhand seines sexuellen Übergriffs angemessen sind.

Zum Beispiel durch:

  • Sexualpädagogische Aufklärung
  • Spieltherapeutische Angebote
  • Förderung der Wahrnehmung der Grenzen anderer
  • Stärkung des Selbstwertgefühl
  • Aufarbeitung der Hintergrundproblematik
  • DYSIPS – KJ

EINZELTRAINING

Für die weitere Arbeit mit den Kindern und Jugendliche stehen dem Alter des Kindes entsprechend bewährte Trainingsprogramme zur Verfügung.

  • Hände weg von Han Schu (D)
  • Katrins Geheimnis (D)
  • When Childre Abuse (USA)
  • Ich schaffs (D)
  • Impact Training Programm (Can)
  • Elemente hypnotherapeutischer Arbeit (CH)
  • Bauchgefühl (Fr)
  • Unschlagbar (D)

ELTERN- UND FAMILIENBERATUNG

Ziel der Elternberatung ist es, die Familie eines übergriffigen Kindes mit in die Unterstützung einzubinden Sie ist für die Eltern verpflichtend. Die Arbeit/Training mit dem Kind ist

 

ohne Eltern- und Familienberatung nicht sinnvoll, denn ein Kind kann die positiven Verhaltensveränderungen aus dem Training nur schwer auf seinen Alltag übertragen, wenn es nicht von seinen Eltern dabei unterstützt wird. Im Training findet daher auch ein Hausbesuch statt.

ZIELE DER ARBEIT

Unser Ziel ist es, das sexuell übergriffe Kinder die Möglichkeit erhalten sich mit ihrem Verhalten und deren Folgen in angemessener Form auseinander zu setzen. Jeder Schritt unserer Arbeit ist dabei dem Schutz der Opfer verpflichtet

Durch ein systemisches, lösungs- und ressourcenorientiertes Arbeiten zur Prävention unter Intervention bei sexuellen Übergriffen unter Kindern wird mit den Kindern gezielt gearbeitet um deren Potentiale und Lösungskompetenzen ins Zentrum zu stellen, damit die Kinder ihre Verhaltensweisen so verändern, dass sie zukünftig die Grenzen anderer wahrnehmen und einhalten und um ihnen eine bejahende, positive Sexualität zu ermöglichen.

UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN

Institutionen wie z. B. Kitas, Hort, Schule und dem Fach Amt für Jugend- und Familienhilfe bieten wir Fachberatung und Fortbildung zum Thema von sexuellen Übergriffen unter Kindern an.

Eltern und Pflegefamilien, in denen es zu sexuellen Übergriffen ihrer Kinder gekommen ist bieten wir auch kurzfristig Beratung an

ZEITRAHMEN UND KOSTEN

Der Zeitrahmen und die Kosten richten sich nach der Auftretungshäufigkeit und dem Verlauf des aggressiven Verhaltens. Das Einzeltraining für den Jugendlichen/das Kind findet wöchentlich statt, sowie an zwei Terminen im Monat mit den Eltern. Hierfür werden insgesamt 12 Fachleistungsstunden pro Monat mit dem Fach Amt für Jugend- und Familienhilfe/Amt für Soziale Diente für zunächst sechs Monate abgerechnet, bzw. durch das örtliche Jugendamt gem. §27/30 (§31) Kinder- und Jugendhilfegesetz oder als heilpädagogischen Einzelmaßnahme bewilligt Selbstzahler können auch direkt mit uns abrechnen.

Sollten Sie zu den Trainingsprogrammen und den Kosten Fragen haben, beraten wir Sie gerne.

Hilfreiche Links

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